Unsere Beitragsordnung sieht 50,00 € pro Jahr (25,00 € für Studenten) vor. Näheres findet Ihr unter "Downloads - Beitragsordnung" auf dieser Webseite
Grundsätzlich Nein! Natürlich ist es schön, wenn möglichst viele Mitglieder aktiv sind, doch niemand kann immer und überall dabei sein. Familie, Beruf und Gesundheit gehen natürlich vor.
Grundsätzlich: Wir sind ein Verein, kein Geschäft. Der Nutzen einer Mitgliedschaft ist groß, doch immateriell:
- Die Freundschaft von lustigen und herzensguten Menschen
- Die Teilnahme an spannenden Veranstaltungen und anderen Aktivitäten
- Die Möglichkeit, mit Gleichgesinnten gute Weine kennenzulernen.

Wem das nicht ausreicht oder sich auf das Know-How über Wein spezialisieren möchte, ist bei uns wahrscheinlich falsch.
Ja, die gibt es. Wir haben uns Regeln gegeben, welche die Aufnahme in den Verein klären und auch Ausschlusskrieterien festlegen:

  • Zum gegenseitigen Kennenlernen wird jede Person, die dem Verein beitreten möchte, mit einer Probezeit von 6 Monaten vorläufig angenommen (ab Zugang des Mitgliedsantrags).
  • Jede/r Anwärter/in, bekommt ein ordentliches Mitglied als Paten zur Seite, welches sie/ihn über Ankündigungen und Aktivitäten informiert.
  • Das vorläufige Mitglied wird erst nach der Probezeit in die WhatsApp-Gruppen des Vereins aufgenommen und erhält den Mitgliedsausweis.
  • Nach Ablauf der Probezeit entscheidet der Vorstand über die endgültige Aufnahme des Mitglieds auf Probe. Empfehlungen der Mitglieder werden dabei berücksichtigt.
  • Kriterien, die zu einer Ablehnung der endgültigen Aufnahme führen sind:
    • Fehlende Teilnahme am Vereinsleben (komplette Passivität).
    • Rufschädigendes Verhalten in Bezug auf den Verein.
    • Nicht sozialverträgliches Verhalten* wie z.B.
    • Störung des Vereinsfriedens;
    • Verursachung von Zwistigkeiten innerhalb des Vereins;
    • Tätlichkeiten während der Vereinsaktivitäten.
    • Verbreitung von rechtsradikalem Gedankengut und/oder Mitgliedschaft in einer rechtsradikalen Partei.
* hier möchten wir betonen, dass persönliche Antipathie kein Kriterium für eine Verweigerung der Aufnahme ist. Auch Streitigkeiten können vorkommen. Hier sollten aber alle Parteien um Lösungen und Toleranz bemüht sein.