Ja, die gibt es. Wir haben uns Regeln gegeben, welche die Aufnahme in den Verein klären und auch Ausschlusskrieterien festlegen:
- Zum gegenseitigen Kennenlernen wird jede Person, die dem Verein beitreten möchte, mit einer Probezeit von 6 Monaten vorläufig angenommen (ab Zugang des Mitgliedsantrags).
- Jede/r Anwärter/in, bekommt ein ordentliches Mitglied als Paten zur Seite, welches sie/ihn über Ankündigungen und Aktivitäten informiert.
- Das vorläufige Mitglied wird erst nach der Probezeit in die WhatsApp-Gruppen des Vereins aufgenommen und erhält den Mitgliedsausweis.
- Nach Ablauf der Probezeit entscheidet der Vorstand über die endgültige Aufnahme des Mitglieds auf Probe. Empfehlungen der Mitglieder werden dabei berücksichtigt.
- Kriterien, die zu einer Ablehnung der endgültigen Aufnahme führen sind:
- Fehlende Teilnahme am Vereinsleben (komplette Passivität).
- Rufschädigendes Verhalten in Bezug auf den Verein.
- Nicht sozialverträgliches Verhalten* wie z.B.
- Störung des Vereinsfriedens;
- Verursachung von Zwistigkeiten innerhalb des Vereins;
- Tätlichkeiten während der Vereinsaktivitäten.
- Verbreitung von rechtsradikalem Gedankengut und/oder Mitgliedschaft in einer rechtsradikalen Partei.
* hier möchten wir betonen, dass persönliche Antipathie kein Kriterium für eine Verweigerung der Aufnahme ist. Auch Streitigkeiten können vorkommen. Hier sollten aber alle Parteien um Lösungen und Toleranz bemüht sein.